Fluggastrechte

Gültigkeit der EU-Verordnung

Innerhalb der Europäischen Union wurden die Rechte der Passagiere bei Problemen mit Fluglinien sehr gestärkt. Dies betrifft auch Airlines, die ihren Sitz zwar nicht in Europa haben, aber Flüge anbieten, die innerhalb Europas starten. Die europäischen Fluggastrechte sind ebenfalls gültig für Flüge mit Start außerhalb Europas und Ziel innerhalb Europas, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa hat. Zur europäischen Gemeinschaft zählen die Staaten Belgien, Malta,Bulgarien, Niederlande, Dänemark, Österreich, Deutschland, Polen, Estland Portugal, Finnland, Rumänien, Frankreich, Slowakei, Griechenland, Slowenien, Irland Spanien, Italien, Schweden, Kroatien, Tschechien, Lettland, Ungarn, Litauen, Vereinigtes Königreich, Luxemburg und Zypern.

Ihre Recht

Eine ausführliche Dokumentation Ihrer Rechte als Fluggast finden Sie auf der Webpräsenz der Europäischen Union. Hier ist festgehalten, wie hoch eine eventuelle Entschädigung ausfällt, die Ihnen bei Ausfällen oder Verspätungen von Flügen zusteht. Es wir auch erläutert welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Besonders wichtig ist hier die Definition der „höheren Gewalt“, die eine Anspruch ausschließt. Aber auch in diesen Fällen, sind die Airlines zu Versorgungsleistungen am Flughafen verpflichtet. Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen zu Entschädigung bei Flugausfällen oder Verspätung.